Update Energiekosten-Pauschale, Gesetzliche Änderungen (Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen, ÖKO-Investitionsfreibetrag, Neue Unternehmensform “FlexCo”)
UPDATE ENERGIEKOSTENPAUSCHALE
Wer hat Anspruch auf die Energiekosten-Pauschale?
- Bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich mit Jahresumsatz 2022 von mind. 10.000,-- € bis max. 400.000,-- €
HÖHE der Pauschale:
- 110,-- € bis 2.475,-- € (je nach Branche, Jahresumsatz und gewählter Förderungsperiode)
WIE kann ich die Pauschale beantragen?
- Einfacher Check der Anspruchsberechtigung über „Selbstcheck“ auf www.energiekostenpauschale.at
- Einreichung mit Handysignatur oder ID Austria über Zugang zum USP (Digitales Unternehmensportal www.usp.gv.at)
- Die Förderung wird sofort berechnet, kein Hochladen von Belegen erforderlich!
BIS WANN kann ich die Pauschale beantragen?
- Einreichungszeitraum 8. August bis 30. November 23
ENTNAHME VON GEBÄUDEN AUS DEM BETRIEBSVERMÖGEN (AbgÄG 2023)
VORHER:
Entnahme von Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen in das steuerliche Privatvermögen zum Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme. Dadurch häufig Aufdeckung von stillen Reserven, welche im Entnahmezeitpunkt zu versteuern sind.
ÄNDERUNG ab 01.07.23:
Entnahme von Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen in das steuerliche Privatvermögen erfolgt zwingend zu steuerlichen Buchwerten (gilt auch für Gebäude)!
Etwaige stille Reserven bleiben steuerhängig, diese werden erst im Veräußerungszeitpunkt realisiert.
Zweck: Schaffung von Wohnraum in leerstehenden Betriebsgebäuden.
In besonderen Fällen kann auf Antrag auch der gemeine Wert angesetzt werden, z. B. bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung infolge Ruhestandes, Todes des Steuerpflichtigen.
ÖKO-IFB INVESTITIONSFREIBETRAG (§11 EStG idF ÖkoStRefG 2022 Teil I, Öko-IFB-VO (Entwurf))
Der 15 %ige IFB (erhöhter Investitionsfreibetrag für Öko-Investitionen) gilt nun grundsätzlich auch für Investitionen in Gebäude/Gebäudeteile, z. B.
- Wärmepumpen
- Fernwärme- bzw. Kältetauscher
- Fernwärmeübergabestationen und
- Mikronetze zur Wärme- und Kältebereitstellung
- Investitionen gemäß ÖKO-IFB-VO
- Anschaffungen/Herstellungen ab 01.01.2023 (rückwirkend)
NEUE UNTERNEHMENSFORM “FlexCo” (GesRÄG 2023)
Voraussichtlich mit 1. November 23 wird in Österreich die neue Rechtsform FlexCo eingeführt.
Sie vereinfacht den Gründungsprozess von Unternehmen (Start-Ups) und verbindet die Vorteile von GmbH und AG:
- Niedriges Gründungskapital 10.000,-- €
- Mitarbeiterbeteiligung durch stimmrechtslose „Unternehmenswert-Anteile“ möglich (z. B. Beteiligung von Mitarbeitern)
- Mindestbetrag für Stammeinlagen iHv 1 €.
Eine steuerlicher Beteiligungsfreibetrag ist noch im Gespräch!