Energiekostenpauschale für Unternehmen
Seit 17.4.2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit einen Zuschuss in Form einer Energiekostenpauschale zu beantragen.
Fördervoraussetzungen:
Wer?
Unternehmen mit Sitz in Österreich, ausgenommen öffentliche Unternehmen, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- und Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.
Jahresumsatz 2022 iHv mindestens EUR 10.000,- und höchstens EUR 400.000,-
Was?
Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe
Die Höhe der Förderung beträgt zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-, abhängig von Branche und Jahresumsatz.
Wie?
Beantragung auf der Website www.energiekostenpauschale.at – dort sind auch die wesentlichen Informationen nochmals kompakt zusammengefasst.
Die Beantragung muss durch den Unternehmer / die Unternehmerin selbst erfolgen. Eine Beantragung durch die steuerliche Vertretung ist leider nicht möglich.
Für die Beantragung ist eine Handysignatur oder ID Austria erforderlich, sowie ein Zugang zum USP-Portal.