Energiekostenpauschale für Unternehmen

Seit 17.4.2023 besteht für Unternehmen die Möglichkeit einen Zuschuss in Form einer Energiekostenpauschale zu beantragen.

Fördervoraussetzungen:

Wer?

  • Unternehmen mit Sitz in Österreich, ausgenommen öffentliche Unternehmen, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- und Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.

  • Jahresumsatz 2022 iHv mindestens EUR 10.000,- und höchstens EUR 400.000,-

Was?

  • Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe

  • Die Höhe der Förderung beträgt zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-, abhängig von Branche und Jahresumsatz.

Wie?

  • Beantragung auf der Website www.energiekostenpauschale.at – dort sind auch die wesentlichen Informationen nochmals kompakt zusammengefasst.

  • Die Beantragung muss durch den Unternehmer / die Unternehmerin selbst erfolgen. Eine Beantragung durch die steuerliche Vertretung ist leider nicht möglich.

  • Für die Beantragung ist eine Handysignatur oder ID Austria erforderlich, sowie ein Zugang zum USP-Portal.

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Update Energiekosten-Pauschale, Gesetzliche Änderungen (Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen, ÖKO-Investitionsfreibetrag, Neue Unternehmensform “FlexCo”)

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