Teuerungs– Entlastungspaket
Steuerfreie Teuerungsprämien 2022 und 2023
Zulagen und Bonuszahlungen an Arbeitnehmer iHv EUR 2.000 jährlich pro Arbeitnehmer sind jedenfalls abgabenfrei
Zusätzlicher Abgabenfreibetrag iHv EUR 1.000 wenn die Gewährung gemäß § 68 EStG erfolgt (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern)
Die Zahlung kann auch in zwei oder mehreren Teilbeträgen erfolgen
Die Höhe der ausbezahlten Teuerungsprämie (dh des maximalen Grundbetrages iHv EUR 2.000) kann pro Mitarbeiter variieren (zB höhere Prämie für Mitarbeiter die pendeln, als Entlastung für die gestiegenen Spritpreise)
Zuwendung kann auch in Form von Gutscheinen erfolgen
Prämie auch für geringfügig Beschäftigte, bzw karenzierte Dienstnehmer möglich
Familienbonus plus
Rückwirkende Anhebung des Familienbonus Plus von 1.500 EUR auf 2.000 EUR mit 1.1.2022
Die Aufrollung des erhöhten Familienbonus Plus muss bis spätestens 30.9.2022 erfolgt sein – die Anpassung erfolgte bereits in der laufenden Lohnverrechnung.