Teuerungs– Entlastungspaket

Steuerfreie Teuerungsprämien 2022 und 2023

  • Zulagen und Bonuszahlungen an Arbeitnehmer iHv EUR 2.000 jährlich pro Arbeitnehmer sind jedenfalls abgabenfrei

  • Zusätzlicher Abgabenfreibetrag iHv EUR 1.000 wenn die Gewährung gemäß § 68 EStG erfolgt (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern)

  • Die Zahlung kann auch in zwei oder mehreren Teilbeträgen erfolgen

  • Die Höhe der ausbezahlten Teuerungsprämie (dh des maximalen Grundbetrages iHv EUR 2.000) kann pro Mitarbeiter variieren (zB höhere Prämie für Mitarbeiter die pendeln, als Entlastung für die gestiegenen Spritpreise)

  • Zuwendung kann auch in Form von Gutscheinen erfolgen

  • Prämie auch für geringfügig Beschäftigte, bzw karenzierte Dienstnehmer möglich

Familienbonus plus

  • Rückwirkende Anhebung des Familienbonus Plus von 1.500 EUR auf 2.000 EUR mit 1.1.2022

  • Die Aufrollung des erhöhten Familienbonus Plus muss bis spätestens 30.9.2022 erfolgt sein – die Anpassung erfolgte bereits in der laufenden Lohnverrechnung.

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