Energiekostenzuschuss

Regierung stellt Energiekostenzuschuss für Unternehmen am 28.9.2022 vor. Die konkrete Umsetzung mittels Richtlinie ist noch abzuwarten.

Fördervoraussetzungen:

Wer?

  • Energieintensive Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich; Höhe der Energiekosten muss mindestens 3% des Produktionswertes betragen

  • Bis zu einem Jahresumsatz iHv EUR 700.000,- auch für Unternehmen die nicht per se energieintensive Unternehmen sind, sondern auch für Unternehmen die (nur) von erhöhten Energiekosten betroffen sind

Was?

  • Energiemehrkosten für Februar bis September 2022 (Vergleich 2021)

  • Gefördert werden grundsätzlich 30% der Energiemehrkosten

  • Förderbare Energieträger: Strom, Erdgas und Treibstoffe

  • Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe nach Förderstufen

Wie?

  • Zweistufiges Verfahren:

    Voranmeldung auf der AWS Website zwischen 17.10. und 14.11.2022 zwingend erforderlich

    Beantragung innerhalb der Antragsfrist von 15.11. bis 9.12.2022

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