Neues im Neuen Jahr 2024

 Neue Unternehmensform Flexible Kapitalgesellschaft (Flexible Company) – FlexKapGG 

Mit 1. Jänner 2024 ist das FlexKapGG in Kraft getreten und ermöglicht nun die Gründung der neuen Unternehmensform der Flexiblen Kapitalgesellschaft, kurz „Flexkap“ oder auch „FlexCo“ genannt. Sie ist angelehnt an die Form einer GmbH und dafür konzipiert, die Unternehmensgründung zu erleichtern und attraktiv zu machen,  speziell für innovative
Start-ups  mit wenig Liquidität.

 Wichtige wichtigsten Eckpunkte zur Übersicht:

 -          Flexkap ist eine juristische Person
-          Gründung durch EINE Person möglich
-          Mindest-Stammkapital 10.000 €
-          Mindestbetrag für Stammeinlage eines Gesellschafters 1 €
-          Bedingte Erhöhung des Stammkapitals möglich (durch Gesellschaftsvertrag)
-          Abstimmungen können auch schriftlich als zulässig festgesetzt werden
-          Vereinfachte Anteilsübertragungen  (Privaturkunde durch Notar)
-          Gesetzlich verankerte Zulässigkeit von Finanzierungsinstrumenten mit späteren Bezugs- oder Wandlungsrechten (Gewinnschuldverschreibung, Optionsanleihen, Genussrechte)
-          Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter*)

 *) Als besondere Form der Mitarbeiter-Beteiligung dienen Unternehmenswert-Anteile. Für die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen reicht die Schriftform (kein
Notariatsakt). Gewinnsteuern werden erst mit Auszahlung fällig.

 Neuer Körperschaftsteuer-Satz ab 2024 (Ökosoziale Steuerreform 2022)

Ab dem Jahr 2024 tritt die Senkung des Körperschaftssteuersatz auf 23 % inKraft.

Gewinnfreibetrag 2024 (Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024)

Der Grundfreibetrag für Gewinne wird ab 2024 von 30.000 auf 33.000 € erhöht (investitionsunabhängig).

 

Neue Pauschale für Absetzbarkeit von Spenden ab 2024

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurde die Ausweitung der Absetzbarkeit von Spenden an Vereine und gemeinnützige

Organisationen ab 2024 auf 3.000 Euro pro Jahr festgesetzt. Die Absetzbarkeit kann auch für deutlich mehr Vereine geltend gemacht werden können, wie z. B. auch für Sport-, Theater- oder Musikvereine.

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen

Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb oder die Installation von Photovoltaik-Anlagen muss in den Jahren 2024 und 2025 keine Umsatzsteuer verrechnet werden
(Das Recht auf Vorsteuerabzug ist davon nicht betroffen).

 Voraussetzungen dafür sind, dass

-          Lieferung, Installation oder Erwerb durch den Betreiber gegeben ist
-          die Engpassleistung der Anlage nicht über 35 Kilowatt(peak) beträgt
-          die Gebäude Wohnzwecken dienen (weiters für Gebäude öffentlichen Rechts, gemeinnützige Zwecke, …)

Fristablauf Jahresbelegs-Prüfung für Registrierkassen

Die Prüfung bzw. Übermittlung des  Jahresbeleges 2023 für Registrierkassen ist  bis spätestens 15. Februar 2024 durchzuführen (gemäß Registrierkassenpflicht seit 01.04.2017).

 Dafür ist der Jahresbeleg vom 01.01. bis 31.12.2023 auszudrucken (aus Bedienungsanleitung Ihrer Registrierkasse ersichtlich). Mit der Handy-App des Finanzministeriums (BMF Belegcheck-App) wird das Ergebnis an das FinanzOnline-Konto geschickt. Der dafür benötigte 12stellige Code kann in FinanzOnline unter der Funktion „Verwaltung von Authentifizierungscodes für Prüf-App für Kassenbelege“ neu generiert oder später eingesehen werden. Allerdings wird der Code nach der erstmaligen Verwendung auch am Handy gespeichert.

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Steuerfreie Überstundenzuschläge, Mitarbeiterprämie 2024, KÖSt-Mindeststeuer

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E-Autos im Betriebsvermögen, Gewinnfreibetrag, Verzugszinsen ÖGK